FÖRDERUNGEN
… damit Sie in der Entwicklung nicht allein gelassen werden
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Deutschland schiebt mit an
Wieso bietet der Bund Unterstützung an?
Die Dringlichkeit von Beratungsangeboten ist der Bundesregierung bereits seit geraumer Zeit bekannt. Dementsprechend legte man in der Vergangenheit zahlreiche Förderprogramme auf, die mittlerweile ein „All-in-One-Paket“ darstellen. Aus den Angeboten „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ entstand die finale Version „Förderung unternehmerischen Know-Hows“.
Wieso bietet die BAFA Förderung an?
Das BAFA wirkt an der Umsetzung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I, Seite 1861) mit und ist an der Vollzugs- und Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beteiligt.
Welche Förderziele verfolgt der Bund?
KMUs sind der starke Antriebsmotor der deutschen Wirtschaft. Das soll und muss auch in Zukunft so bleiben. Externen Beratern kommt die Aufgabe zu, die Konkurrenzfähigkeit zu stärken und Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Dabei werden Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Wie sehen die Förderungen aus?
Gefördert wird mit Hilfe eines Zuschusses bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 EUR. Dabei ist die Höhe abhängig vom Standort des Unternehmens und in der folgenden Tabelle nachzulesen:
Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80% | 2.400 EUR |
Region Lüneburg | 60% | 1.800 EUR |
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50% | 1.500 EUR |
Für jeden Beratungsschwerpunkt darf eine maximale Zeit von fünf Tagen in Anspruch genommen werden, die Beratungstage müssen dabei nicht aufeinanderfolgen. Berichterstellung sowie Reisezeiten dürfen außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Allerdings muss die jeweilige Fördermaßnahme als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Schließlich dokumentiert der Consultant die Beratungsleistung in einem schriftlichen Beratungsbericht.
Potentialberatung
NRW schiebt mit an
Sein eigenes Potenzial voll ausschöpfen: Davon träumt jedes Unternehmen. Vielleicht ist die komplette Entfaltung eine Utopie, doch mit den richtigen Maßnahmen sind sehenswerte Optimierungen erreichbar. Um seine Unternehmen künftig in neue Sphären zu bringen, hat sich das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für die heimische Wirtschaft ausgedacht.
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Globalisierung, technologischer Fortschritt, demographischer Wandel – Schon Schlagworte signalisieren, welche Herausforderungen im Rahmen des Strukturwandels auf Klein- und Mittelständler zukommen. Das Land möchte die Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten, insbesondere die Mitarbeiter sollen den Weg des Fortschritts erfolgreich absolvieren. Letztlich kommt es auf das Personal an, ob ein Unternehmen zukunftsfähig ist.
Welche Förderziele verfolgt Nordrhein-Westfalen?
Mit Hilfe von externen Beratern wie der viovendo sollen laut dem Land Nordrhein-Westfalen „identifizierte Probleme und Aufgabenstellungen“ aufgenommen werden, um in gemeinsamer Arbeit Lösungswege und Veränderungsschritte zu entwickeln. Letztlich ist es das Ziel, einen betrieblichen Handlungsplan zu erstellen. Dieser umfasst Punkte wie Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung oder Digitalisierung. Selbstverständlich erwartet das Land die bestmöglichen Ergebnisse, daher werden die Beschäftigten in den Gesamtprozess involviert. Erst in Kooperation mit Ihnen gelingt es viovendo, Ihre Potenzialausnutzung zu maximieren.
Wer ist förderberechtigt?
Angenommen, Sie wollen Ihre Förderungen in Anspruch nehmen, müssen folgende Bedingungen allesamt erfüllt werden:
– Ihr Unternehmen hat mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigte.
– Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts (Ausgenommen hiervon sind juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50 % beteiligt sind).
– Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen.
– Sofern Ihr Unternehmen über eine betriebliche Interessenvertretung verfügt, ist deren Einverständniserklärung erforderlich.
– Wenn ihr Unternehmen älter als zwei Jahre ist.
Wie sehen die Förderungen aus?
Gefördert werden notwendige Ausgaben für ein- bis zehn Beratungstage, höchstens jedoch 500,- Euro pro Beratungstag. Unter den Begriff „Beratungstage“ fallen dabei Aktivitäten im Unternehmen, die mit Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt werden. Innerhalb von 36 Monaten können Sie bis zu 10 Beratungstage in Anspruch nehmen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Gründungs- und Mittelstandsförderung
Hessen schiebt mit an
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Das Land Hessen fördert Unternehmensberatungen, Coachings (zeitlich begrenzte Betreuung von Unternehmen) und Check-Ups (zielgerichtete Unternehmensanalysen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens) von KMUs. Damit trägt es zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualität bei.
Welche Förderziele verfolgt Hessen?
Letztlich erwartet das Land Hessen eine starke Leistungsfähigkeit von KMUs und Existenzgründern. Dafür erhält die Unternehmensführung Unterstützung in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
Wer ist förderberechtigt?
Zielgruppe sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Allerdings bezieht sich die Beratung dabei auf eine Betriebsstätte in Hessen. Für die Antragseinreichung, muss der Unternehmensberater einen Qualitätsnachweis, bspw. durch Akkreditierung der RKW-Hessen, erbringen und die Förderung über diesen Träger vor Beginn des Vorhabens beantragen. viovendo ist bereits mit zahlreichen Akkreditierungen ausgestattet.
Wie sehen die Förderungen aus?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Dabei beträgt die Höhe der Förderung
- für Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen, Coaching und Check-Ups bis zu 60% der zuwendungefähigen Ausgaben, jedoch max. 600 EUR pro Beratungstagewerk, und für Existenzgründungsberatungen bezüglich einer bestehenden oder geplanten Betriebsstätte in einem EFRE-Vorranggebiet bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 650 EUR pro Beratungstag,
- für Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation aus EFRE-Mitteln bis zu 50%, bei zusätzlichem Einsatz von Landesmitteln bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beratungsprogramm für den Mittelstand
Rheinland-Pfalz schiebt mit an
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Rheinland-Pfalz ist stolz auf seine Wirtschaft – und möchte das auch weiterhin sein. Heimische Unternehmen müssen am Fortschritt teilnehmen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Das Land bietet dafür einen finanziellen Anreiz, damit die Wirtschaft frühzeitig den Kurs von morgen findet.
Welche Förderziele verfolgt Rheinland-Pfalz?
Die Unternehmensführung wird bei Fragen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Vorgänge nicht alleine gelassen. Mittels einer Beratung durch externe Unternehmen, wie es die viovendo übernimmt, entstehen zudem Anregungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Wie sehen die Förderungen aus?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Dabei belaufen sich die förderfähigen Beratungskosten auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Allerdings sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren zuwendungsfähig. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Durch die BAFA Akkreditierung erbringt viovendo diesen Nachweis bereits.
Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen
Das Saarland schiebt mit an
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Technologischer und wirtschaftlicher Wandel, veränderte Wettbewerbssituation: Der Beratung von Existenzgründern, kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe durch externe Fachleute kommt eine wachsende Bedeutung zu.
Welche Förderziele verfolgt das Saarland?
Während der Beratung durch externe Fachleute, werden Schwachstellen in Unternehmen aufgedeckt, neue Chancen erkannt und Strategien zur Umsetzung entwickelt.
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz im Saarland sowie Existenzgründer, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe im Saarland selbständig machen.
Bei Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen nach Ablauf von fünf Jahren ab der Gründung des Unternehmens sowie bei Beratungen zur Unternehmensnachfolge gelten für die Antragsteller zusätzliche Bestimmungen zu den Umsatzhöchstgrenzen im Vorjahr und den Mitarbeiterzahlen.
Allerdings darf die Beratung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein.
Die Beratungen sind wettbewerbs- und vertriebsneutral.
Wie sehen die Förderungen aus?
Dabei erfolgen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Beratungsbereich und beträgt bis zu max. 400 EUR je Tagewerk und je Antragsteller bei maximal 20 Tagewerken.
Mittelstandsrichtline: Betriebsberatung/Coaching
Sachsen schiebt mit an
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Die Unternehmen des sächsischen Mittelstandes überzeugen durch ihr großes Fachwissen und ihre Leistungsfähigkeit. Trotzdem stellen manche betriebliche Themen und Fragestellungen eine Herausforderung dar.
Das Förderprogramm „Betriebsberatung/Coaching“ ist ein wichtiger Baustein, um Antworten auf Fragen der Unternehmensführung – insbesondere finanzieller, betriebswirtschaftlicher, personeller, technischer und organisatorischer Art – zu erhalten. Dafür steht Ihnen motivendo als versierter Fachberater zur Verfügung. Schließlich ist besonders in der Anfangsphase eines Unternehmens die richtige strategische Ausrichtung erfolgsentscheidend.
Welche Förderziele verfolgt Sachsen?
Dabei sind die Beratungsschwerpunkte:
- Strategieentwicklung/Strategisches Wachstum
- Innovationsberatung
- Marketing/Vertrieb
- Außenwirtschaftsberatung
- Optimierung betrieblicher Prozesse
- Controlling und Managementinformationssysteme
- Finanzierung
- Personalentwicklung
- Unternehmenssicherheit
- Unternehmensnachfolge
- Umweltbelange
Wer ist förderberechtigt?
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen. Das Programm bezieht sich dabei auf Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus sind Standardleistungen der Kammern regelmäßig vorab in Anspruch zu nehmen.
Wie sehen die Förderungen aus?
Innerhalb eines Kalenderjahres können Ausgaben bis zu 16.000 EUR, bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge 20.000 EUR anerkannt werden. Die Förderung beschränkt sich auf einzelne Beratungstage, bei denen eine tägliche Bemessungsgrenze von maximal 700 EUR netto gefördert wird. Allerdings schließen Tageshonorare von netto mehr als 900 EUR eine Förderung aus. Das Land unterstützt nur Beratungsprogramme, die mindestens fünf Tage umfassen. Zudem ist die Teilnahme innerhalb von 12 Monaten nur einmalig möglich.
Beratungshilfeprogramm
Sachsen-Anhalt schiebt mit an
Was wird gefördert?
Die Förderung richtet sich auf spezifische Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung. Gemeinsam mit motivendo arbeiten Sie an konkreten Maßnahmen, die Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien zur Existenzsicherung unterstützen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Behebung unternehmerischer Innovations- und Rationalisierungsdefizite und sorgen dafür, dass dank effizienter Organisation die innerbetrieblichen Abläufe verbessert werden.
Förderfähige Beratungsgebiete sind im Einzelnen:
• Unternehmensnachfolge,
• Risikomanagement,
• Personalmanagement,
• Marketing,
• Internationalisierung/Außenwirtschaft,
• Energie- und Umweltberatung,
• Organisationsoptimierung,
• Stärkung des Innovationspotenzials.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich der Freien Berufe). Sie sind seit ihrer Gründung noch nicht länger als fünf Jahre wirtschaftlich tätig? Eine Förderung ist trotzdem möglich, Sie müssen lediglich den Nachweis erbringen, dass die Förderung im Rahmen des Gründungsberatungsprogramms des Bundes vollständig in Anspruch genommen worden ist.
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bemessungsgrundlagen: bis zu 15 Tagewerke (TW)
Förderhöhe: 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, max. 300 Euro pro TW
Besonderheiten
Die Beratungen müssen durch externe Beraterinnen und Berater durchgeführt werden, die den Nachweis der spezifischen fachlichen Eignung für das jeweilige Beratungsgebiet erbracht haben. viovendo ist durch seine Akkreditierungen bereits auf zahlreichen Fachgebieten qualifiziert, dennoch sind Ausnahmefälle möglich. Wir prüfen für Sie, ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihre Optimierungsbedürfnisse sind.
Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Thüringen schiebt mit an
Wieso bietet das Land Unterstützung an?
Das Land Thüringen nutzt unterstützende Zahlungen des Europäischen Sozialfonds (ESF), um eine nachhaltige, positive Entwicklung der kleinen- und mittleren Unternehmen zu gewährleisten.
Welche Förderziele verfolgt Thüringen?
Ziel ist es, verschiedene Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMUs einzurichten und zu etablieren. Während gemeinsamen Gesprächen mit Beratern entwickeln die Verantwortlichen Strategien, um für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaft in Thüringen auch in den kommenden Jahren wettbewerbsfähig bleibt.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Während der Beratungszeit wird ein neutraler Qualitätssicherer der RKW Thüringen einbezogen. Dabei muss die Förderung zwingend publiziert werden.
Wie sehen die Förderungen aus?
Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater werden mit bis zu 50% der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch mit 400 EUR (Qualitätssicherung maximal 50 EUR) je Tagwerk gefördert. In der Regel werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU wird mit bis zu 75% der zuschussfähigen Gesamtausgaben gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung.